AGB

Brekon – Cata, Eugen, Timm, Malte GbR | Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Brekon (Cata, Eugen, Timm, Malte GbR), Wilhelm-Dunkering-Weg 12, 28357 Bremen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Handwerks- und Dienstleistungen im Bereich Renovierung, Sanierung, Modernisierung und verwandter Tätigkeiten.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (im Sinne des § 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (im Sinne des § 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Kunde kann über das Kontaktformular, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail eine Anfrage stellen. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer die Auftragsannahme schriftlich bestätigt.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers sowie den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei größeren Aufträgen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu vereinbaren.

(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Terminangaben unverbindlich.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, witterungsbedingter Unterbrechungen oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Arbeitsort hat.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Voraussetzungen am Arbeitsort (z. B. Strom- und Wasseranschluss) gegeben sind, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Gegebenheiten am Arbeitsort (z. B. Asbest, Schimmel, tragende Wände).

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Kunde die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Mängelansprüche verjähren bei Verbrauchern in 2 Jahren ab Abnahme der Werkleistung (gesetzliche Frist).

(3) Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.

(4) Der Kunde hat erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

(2) Bei sonstigen Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

§ 10 Kündigung und Rücktritt

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung der Leistung kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 648 BGB).

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Vom Auftragnehmer eingebrachte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter www.brekon.de abrufbar ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bremen.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen.